Nachrichtenarchiv

Motorfahrt zwischen Kran und Liegeplatz

Das Landratsamt hat uns geschrieben, dass Motorfahrten zwischen Kran und Liegeplatz - soweit sie nicht nur im Hafen selbst stattfinden - zwar bei Flaute erlaubt, aber anzeigepflichtig sind. Lest dazu das Schreiben des Landratsamtes.

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