Nachrichtenarchiv

Kein Segeln vorerst bis 19.4.20

Vom BSV kommt jetzt genaueres zum Segeln auf den bayerischen Seen:
31.3.20 "gerade erhalten wir die ab heute wirksame Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung, die unmissverständlich ist. Durch § 2 Satz 1 der Rechtsverordnung ist geregelt: “Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens sondern der Freizeitgestaltung dienen.“ Damit ist der Betrieb und die Nutzung aller bayerischen Häfen, das betrifft auch Werften, Bootsvermietungen, Schulungsbetriebe mit Sportgeräten etc., generell untersagt. Untersagt ist auch der Transport von Sportgeräten zu Hafenanlagen. Ausnahmen gibt es nur bei Ausübung eines Gewerbes."
Der SRV hat der Empfehlung des DSV folgend, alle Aktivitäten bis 30.4.20 abgesagt.
Hier das Anschreiben des BSV.

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